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space HILFE FÜR DIE STEUERERKLÄRUNG 2011



MIT HANDWERKERRECHNUNGEN MEHR STEUERN ABSETZEN!

Deutsches Handwerk ist weit über die Grenzen unseres Landes für eine hohe Qualität und gute Arbeitsleistung bekannt. Besondere Leistungen haben sicher auch ihren Preis. Privatleute scheuten darum oft in der Vergangenheit die Handwerkerkosten für die Reparaturen, Renovierungen und Modernisierungen.




Auch 2011 sind Handwerkerleistungen in größerem Umfang als bisher von der Steuer absetzbar!

Alle oben aufgeführten Handwerker – Arbeiten, die ab den 1.Januar 2011 in Ihren Haupt- oder Ferienwohnung erbracht werden, können nun bis zu 6000.-€ steuermindernd geltend gemacht werden. Der bisher mögliche Satz betrug 3000.-€.
Die zu zahlenden Steuern reduzieren sich um 20 Prozent der maximal 6000.-€ und so kann die festgesetzte Steuer um bis zu 1200.-€ gesenkt werden.
Geben Sie die in der Rechnung ausgewiesenen Arbeitskosten plus Mehrwertsteuer in Ihrer Steuererklärung an, ohne dabei irgendetwas beizufügen.


BEISPIEL:
    - Handwerkerarbeiten(nur Arbeitskosten) 4.200,00 €
    - z.Z gültige Mehrwertsteuer 798,00 €
    - Abzugsfähige Kosten 4,998,00 €
    - Steuerermäßigung 20% 999,60 €
IST DIREKT VON DER STEUERSCHULD ABZIEHBAR 999,60 €!


REGELN FÜR DIE NEUERUNG, DIE SIE BEACHTEN SOLLTEN!

Die Steuervergünstigungen kommen nur dann zu Geltung, wenn der Auftraggeber die Handwerkerrechnung per Banküberweisung bezahlt. Barzahlungen oder ein auf der Rechnung ausgewiesener Festpreis werden vom Finanzamt nicht akzeptiert und bei der Berechnung steuerlich nicht begünstigt. In der Rechnung müssen alle Positionen einzeln und als Arbeitslohn und Material getrennt aufgeführt sein, es sind grundsätzlich nur die Arbeitskosten, jedoch nicht das Material absetzbar.

Sie sollten jedoch immer alle Handwerker-Rechnungen und Kontoauszüge mindestens zwei Jahre aufheben, da auf ein eventuell späteres Verlangen seitens Ihres Finanzamtes die Beläge beigebracht werden müssen.



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